Die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten wird laut Koalitionsbeschluss ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt. Ausgenommen sind Getränke.
Die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten wird laut Koalitionsbeschluss ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt. Ausgenommen sind Getränke.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen