Steuergestaltung

Mit der passenden Steuergestaltung umschiffen Sie den teuren Spitzensteuersatz und können selbst entscheiden, wie hoch ihr privater Steuersatz sein soll.
Die Verlagerung von Einkünfte in eine Kapitalgesellschaft ermöglicht Ihnen Ihre Steuerbelastung besser steuern zu können.

Steuergestaltung

Das deutsche Steuersystem unterscheidet natürliche Personen (z.B. Einzelunternehmen und Personengesellschaften) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG, AG usw.). Kapitalgesellschaften werden grundsätzlich niedriger besteuert als Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer. Hierdurch ergeben sich vielfältige Steuergestaltungen, die wir Ihnen im Rahmen von Gestaltungsberatungen erklären und in der Folge auch umsetzen können. Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich.

Professionelle Steuergestaltung

Wir analysieren Ihre aktuelle finanzielle Lage und Ihre Steuerbelastung und erarbeiten einen Vorschlag, mit dem Sie Steuern einsparen oder Steuern weit in die Zukunft verlagern können. Für Sie erreichen wir auf diesem Weg mehr Unabhängigkeit und finanzielle Freiheit. Ausgangspunkt ist Ihr aktueller Status Quo, also Ihr monatlicher Bedarf an finanziellen Mitteln. Mit Ihnen gemeinsam setzen wir Ihr Vorhaben in die Tat um.

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