Nach der aktuellen Rechtslage wird ein Bonus in Höhe von 1.500 Euro an Beschäftigte bis zum Ende des Jahres steuer- und beitragsfrei gestellt. Voraussetzung ist, dass der Bonus zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Gehalt gewährt wird. Wie die Steuerberaterkammer verlauten ließ, gilt der Bonus für alle Angestellten einschließlich geringfügig Beschäftigter. Unseres Erachtens ist der Bonus auch bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der ggf. sozialversicherungsfrei ist, steuer- und ggf. sozialversicherungsfrei.